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Handelsgericht Wien begräbt freies und offenes Internet

3. Oktober 2014

Handelsgericht Wien begräbt freies und offenes Internet

„Jetzt ist es traurige Gewissheit: die Contentlobby konnte sich mit ihrer Forderung nach Internetzensur durchsetzen und verweigert somit weiterhin die Umsetzung eines modernen Urheberrechts“, so der SPÖ-Europaabgeordnete Josef Weidenholzer, Mitglied im Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres.

Am 29. Juli 2014 verkündete der Oberste Gerichtshof (OGH) nach Antrag des Vereins für Antipiraterie (VAP), dass Netzsperren als legitime Maßnahme gegen illegal im Internet verbreitete und urheberrechtlich geschützte Inhalte gewertet werden können. Das Handelsgericht hat am Donnerstag eine einstweilige Verfügung erlassen, wodurch die Internet-Provider A1, „3“, Tele 2 und PC „unverzüglich“ die Seiten „kinox.to und „movie4k“ blockieren müssen.

Weidenholzer erklärt: „Die Branche macht zwei Schritte zurück, statt nach vorne. Es wird von einem veränderten Marktumfeld davongelaufen und jeglicher Fortschritt verhindert. Es braucht eine europaweite Reform des Urheberrechts – nur so können Kunstschaffende und KonsumentInnen gleichermaßen profitieren.“

Schon in den Niederlanden hat sich herausgestellt, dass Netzsperren keineswegs effektiv gegen Online-Piraterie helfen. „Mit Durchführung der einstweiligen Verfügung werden eindeutig die Falschen getroffen. Man öffnet damit nicht nur die Tür zur allgemeinen Zensur des Internets, sondern bricht gleich ein gewaltiges Loch in die Wand. Das ist ein Schritt in die falsche Richtung, hin zu einem undemokratischen, von Lobbies zurechtgestutzten Netz der Rechteverwalter.“ schließt Weidenholzer ab.

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