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520 Euro reichen nicht zum Leben!

25. Mai 2016

520 Euro reichen nicht zum Leben!

Um Mindestsicherung zu kürzen: ÖVP/FPÖ stellen sogar Genfer Flüchtlingskonvention in Frage

Gegen die Stimmen von SPÖ und Grünen sowie gegen den erklärten Willen von Soziallandesrat Reinhold Entholzer haben VP/FP heute im Sozialausschuss des Oö. Landtags die Kürzung der Mindestsicherung für Flüchtlinge beschlossen. „Um die Kürzungen bei den Ärmsten zu begründen, stellen ÖVP und FPÖ in ihrem Gesetzesentwurf sogar die Genfer Flüchtlingskonvention in Frage. Offenbar wissen sie, dass ihr Gesetz hart an der Verfassungswidrigkeit kratzt und versuchen mit allen Mitteln drüber zu kommen“, so SPÖ-Klubvorsitzender Christian Makor. Die SPÖ zweifelt auch die im Gesetz genannten Einsparungen für den Zeitraum bis Ende 2019 an.

„Die Mindestsicherung ist nichts anderes als das letzte soziale Netz, das unser Land bietet. Wenn ÖVP und FPÖ nun dieses Netz durchschneiden, dann werden die Betroffenen hart aufschlagen und es wird zu einer Vielzahl an Problemen kommen: Denn in Oberösterreich kann man nicht mit 520 Euro pro Monat leben – das weiß jeder und das haben auch die Fachleute im Zuge der Gesetzesberatungen bestätigt. Wenn Pühringer und Haimbuchner die Kürzungen dennoch durchziehen, dann haben sie die Folgeprobleme von Obdachlosigkeit bis hin zur Gefährdung des sozialen Friedens voll zu verantworten“, stellt SPÖ-Klubvorsitzender Makor klar.

Konkret wird im heute beschlossenen Gesetzesentwurf zur Genfer Flüchtlingskonvention folgendes erklärt: „typisches Produkt der unmittelbaren Nachkriegszeit“; „(zunächst) nur auf Fluchtsituationen zur Anwendung kommen, die vor ihrem Inkrafttreten entstanden sind, andererseits geographisch auch nur auf Europa anwendbar“ – nur in einer Fußnote wird erwähnt, dass diese Einschränkungen bereits mit dem Protokoll von 31.1.1967 aufgehoben wurden!

Der VP/FP-Gesetzesentwurf spricht zudem Personen, für die nunmehr die Mindestsicherung gekürzt wird, in rechtlich fragwürdiger Form sowohl den Flüchtlingsstatus nach Genfer Konvention sowie gemäß der EU-Aufnahmerichtlinie ab. Begründet wird die harte Vorgangsweise unter anderem damit, dass in diesem Fall „Interpretationsspielräume in einer ausdehnenden Weise zu nutzen“ seien.

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