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Zweitwohnsitzabgabe macht Wohnen billiger

22. Juni 2016

Zweitwohnsitzabgabe macht Wohnen billiger

Zweitwohnsitze sind sehr ungleich verteilt

Anteil reicht von wenigen Prozentpunkten bis zu mehr als der Hälfte aller Haushalte

Wachsende Herausforderung Zweitwohnsitze

Wie das Vermögen ist auch die Zahl der Zweitwohnsitze in Oberösterreich sehr ungleich verteilt. Gemeinden wie Ansfelden oder Naarn im Machland liegen mit nur 3% an Zweitwohnsitzen am unteren Ende der Skala. In Tourismusorten wie Attersee am Attersee (100%) oder Nußdorf am Attersee (133%) hat die Zahl der Zweitwohnsitze jene der Hauptwohnsitze hingegen bereits erreicht oder sogar überschritten. Im landesweiten Durchschnitt liegt die Zahl der Zweitwohnsitze laut Statistik Austria bei 138.632. Das entspricht einem Anteil von 10% im Vergleich zu den 1,413.762 Hauptwohnsitzen laut der jüngsten Registerzählung 2011. Neben den Tourismusgebieten ist auch die Landeshauptstadt Linz mit einem Anteil von 18% an Zweitwohnsitzen überproportional stark betroffen.

Wieso sind Zweitwohnsitze ein Problem?

Ein Zweit- oder Nebenwohnsitz benötigt im Regelfall auch einen Großteil der kommunalen Dienstleistungen, genau wie ein Hauptwohnsitz. Beginnend mit der Verkehrsanbindung über eine funktionierende Ver- und Entsorgung mit Wasser, Kanal und Müll. Auch arbeitsintensive Dienste wie Schneeräumung fallen an. Soweit die Gemeinden derartige Dienstleistungen für „ihre“ Hauptwohnsitz-Bevölkerung leistet, erhält sie dafür als Gegenleistung vom Bund die sogenannten „Bundesabgaben-Ertragsanteile“, die im Jahr der Registerzählung 2011 durchschnittlich 802 Euro pro Kopf ausgemacht haben.

Für Zweitwohnsitze erhält die Gemeinde keine Ertragsanteile. Weil die kommunalen Dienstleistungen aber für alle Haushalte in der Gemeinde erbracht werden, kommt es zu einer Quersubventionierung der Zweitwohnsitze durch die Hauptwohnsitze. Je größer das Missverhältnis zwischen Hauptwohnsitzen und Zweitwohnsitzen ausfällt, umso größer ist auch der Anteil der Quersubventionierung. Die Gemeindebevölkerung steht vor einem Dilemma, das System des Miteinanders in der Gemeinde gerät aus den Fugen.

Wohnkosten in Zweitwohnsitz-Hochburgen explodieren

Zahlreiche Gemeinden – insbesondere im Seengebiet – haben aufgrund des hohen Andrangs an Nebenwohnsitzen auch ein kommunales Entwicklungsproblem. Der Andrang des meist kaufkräftigen Nebenwohnsitz-Klientel treibt die Immobilienpreise in die Höhe – sowohl für Baugrund, wie auch für Eigenheime und Eigentumswohnungen. Die klassische Wohnbevölkerung kann mit diesen Preisvorstellungen in der Regel nicht mithalten und hat kaum eine Möglichkeit sich eine Existenz in der eigenen Gemeinde aufzubauen. Ein „Exodus“ der jungen Familien droht.

Erste Gemeinden appellieren bereits an den Landtag

Forderung nach Infrastrukturabgabe, um kommunale Dienstleistungen erhalten zu können

Traunkirchen und Nußdorf am Attersee

Im April und Mai dieses Jahres haben bereits zwei betroffene Gemeinden einschlägige Resolutionen an den Oö. Landtag gerichtet. Sie fordern darin eine Infrastruktur- oder Zweitwohnsitzabgabe, um die problematischen Effekte der Vielzahl an Nebenwohnsitzen auf die Gemeinden auszugleichen.

In Traunkirchen beispielsweise werden 680 Wohnungen oder Häuser als Hauptwohnsitze genutzt, während 420 Objekte ausschließlich als Nebenwohnsitze dienen. Es werden also zirka zwei Fünftel aller Wohneinheiten nicht als Hauptwohnsitz genutzt. Das birgt große Herausforderung sowohl für das Wohnen in der Gemeinde, weil der Druck auf die Immobilienpreise stark gestiegen ist. Aber auch die Gemeindebudgets werden überfordert, weil die Einnahmen aus den Ertragsanteilen der Hauptwohnsitz-Bevölkerung auf alle Haushalte aufgeteilt werden müssen. Die Wohnbevölkerung muss gewissermaßen draufzahlen, weil die „Nebenwohnsitzer“ keine Beiträge leisten.

Nußdorf am Attersee ist die am stärksten durch Nebenwohnsitze belastete Gemeinde. Auf 509 Haushalte in denen 1.169 BürgerInnen ihren Hauptwohnsitz gemeldet haben, kommen ganze 682 Haushalte mit 1.511 Nebenwohnsitzen. Die Wohnbevölkerung ist gegenüber den Ferienwohnungsbesitzern bereits in der Minderheit. Der Nachfragedruck auf Grundstücke und Immobilien und insbesondere die Kosten der notwendigen gemeindeeigenen Dienstleistungen erfordern eine rasche Ermächtigung zur Einhebung einer Zweitwohnsitzabgabe.

 Weitere Beschlüsse bereits gefasst

Bereits in der Vorperiode haben sich Linz, Obertraun und Gmunden für eine Zweitwohnsitzabgabe beim Land stark gemacht. Zuletzt hat auch Attersee am Attersee bereits am 6. Juni im Gemeinderat eine Petition für eine Zweitwohnsitzabgabe beschlossen.

Salzburg steht vor Zweitwohnsitzabgabe-Gesetz

Mehrjährige Beratungen zur Raumordnung sollen über Sommer abgeschlossen werden

„Einige Euro pro Quadratmeter“ als Zweitwohnsitzabgabe

Oberösterreich ist mit der Problematik der Zweitwohnsitze nicht allein. Auch Salzburg und andere Bundesländer sind betroffen. In einigen Fällen wurden bereits rechtliche Instrumente geschaffen, um die Herausforderung zu bewältigen. Unsere Salzburger Nachbarn sind nach mehrjähriger Beratung nun dabei eine Zweitwohnsitzabgabe im Raumordnungsgesetz zu verankern. Der Vorteil einer echten Zweitwohnsitzabgabe liegt insbesondere darin, dass diese in vollem Ausmaß den Gemeinden zugutekäme. Das wäre für die Bürgermeister ein höherer Anreiz und würde die Gemeindebevölkerung bestmöglich unterstützen.

Vorarlberg hat bereits gehandelt. Gemeinden wurden durch das „Gesetz über die Einhebung einer Abgabe auf Zweitwohnsitze“ ermächtigt, auf Ferienwohnungen Abgaben einzuheben. Die Höhe der Abgabe beträgt jährlich bis zu € 1.135,45 pro Wohnung. Zirka 1,5 Milionen Euro werden dadurch jährlich eingehoben.

Auch Kärnten verfügt bereits über das „Kärntner Zweitwohnsitzabgabegesetz“. Die darin enthaltene Ermächtigung erlaubt den Gemeinden eine Abgabe auf Zweitwohnsitze in der Höhe von maximal € 660 pro Jahr einzuheben. € 3,5 Millionen Euro gehen dadurch an die Kärntner Gemeinden bzw. kommen der Dienstleistungsqualität für die Wohnbevölkerung zugute.

SPÖ tritt für Gestaltungsrecht für Gemeinden ein

Promberger: „Gemeinden wissen am besten welche Werkzeuge sie brauchen!“

Zweitwohnsitzabgabe soll fehlende Ertragsanteile ausgleichen

Gerade weil die Herausforderung der Zweitwohnsitze von Region zu Region bzw. Gemeinde zu Gemeinde zu unterschiedlich ist, kann dieser mit einer Ermächtigung an die Gemeinden bestmöglich begegnet werden. Für die SPÖ geht es dabei vor allem um den Schutz und die Sicherung des Miteinanders in der Gemeinde. „Wenn aufgrund der Schieflage bei den Zweitwohnsitzen die Qualität der Daseinsvorsorge unter Druck gerät, dann muss das Land handeln. Die Petitionen sind nichts anderes als politische Hilferufe, die der Landtag ernst nehmen muss“, ist Promberger überzeugt. Um Winterdienst, Straßenbeleuchtung und die notwendigen Sanierungen bei den Versorgungsnetzen zu sichern, brauchen die Gemeinden einen Ausgleich für die fehlenden Bundes-Ertragsanteile. Dieser Ausgleich soll durch eine Zweitwohnsitzabgabe ermöglicht werden.

Zweitwohnsitzabgabe kann Mobilisierungsschub für Leerstand bringen

Ein weiterer positiver Effekt einer Zweitwohnsitzabgabe kommt Wohnungssuchenden zu Gute. Insgesamt sind derzeit 50.032 OberösterreicherInnen auf Wohnungssuche. Weil das Angebot nicht mit diesem hohen Andrang Schritt hält, steigen die Preise seit Jahren stark an. Auch die jüngsten Inflationsdaten weisen Wohnungsmieten als Preistreiber Nummer eins aus, der fünf Mal so stark steigt wie die allgemeine Inflation.

Wenn eine Zweitwohnsitzabgabe dazu führt, dass Leerstände mobilisiert werden, dann hilft das allen Gemeinden und Wohnungssuchenden gleichermaßen. Tatsächlich hilft es sogar den EigentümerInnen, die für die zuvor leer stehende Wohnung dann Einnahmen erzielen“, stellt Promberger klar.

Bgm. Heide (Bad Ischl) für Zweitwohnsitzabgabe: „Gemeinden brauchen Steuerungsinstrument“

Zweitwohnsitz-Tendenz erfordert aktive Gemeindepolitik

Die Stadt Bad Ischl hat im Jahr 2012 insgesamt 161 Hauptwohnsitze verloren. Hauptgrund dafür ist, dass sich immer weniger Menschen die hohen Mieten bzw. hohen Grundstückspreise leisten konnten. Verantwortlich für die Entwicklung der Immobilienpreise sind wiederum finanzkräftige ZweitwohnungsbesitzerInnen, die den Preis in die Höhe treiben.

Bad Ischl setzt Maßnahmen für Wohnbevölkerung

Durch konkrete Angebote an die Wohnbevölkerung sichert Bad Ischl die Chancen für Jungfamilien im Gemeindegebiet ab:

Forderung nach Zweitwohnsitzabgabe

Bürgermeister Heide tritt klar für eine Zweitwohnsitzabgabe ein: „Unbedingt notwendig ist auch eine Abgabe für Zweitwohnsitze, die an die Stadtgemeinde geht. Keine Tourismusabgabe, sondern eine Infrastrukturabgabe! Die Stadtgemeinde ist für die Erhaltung der reichen touristischen Infrastruktur verantwortlich: Kongress&TheaterHaus, Katrinseilbahn, Sportangebote, Kultureinrichtungen wie Jahresbetrieb der Museen oder Mitfinanzierung Lehár Festival uvm.“

Infrastruktur macht Zweitwohnsitze erst attraktiv

Die Zweitwohnsitze werden, bei aller Wertschöpfung, die Handel und Gastronomie dadurch erhalten, von den Bad Ischlerinnen und Bad Ischlern mit Hauptwohnsitz quersubventioniert: Denn Zweitwohnsitze tragen keinen adäquaten Anteil für die Erhaltung der Infrastruktur wie Wasser, Kanal oder Müllabfuhr bei. Es fehlen die Einnahmen aus den Bundes-Ertragsanteilen, die Hauptwohnsitze für die Gemeinde mit sich bringen.

Match um Hauptwohnsitze ist bereits eröffnet

Studienorte wie Wien oder Linz betreiben bereits “Hauptwohnsitz-Kauf” und werben Bad Ischl viele Hauptwohnsitze von Studierenden durch finanziell attraktive Angebote wie Jahresnetzkarte und -parkkarte ab. Darunter leiden Tourismusorte, die selbst einen hohen Zweitwohnsitz-Anteil haben, doppelt.

Bgm. Kastinger (Attersee) für Zweitwohnsitzabgabe: „Es geht um die Zukunft der Tourismusgemeinden“

Leistbares Wohnen ist zentrales Gemeindethema in Attersee

Grundstückspreise von 250 Euro/m² und mehr werden in normalen Lagen im Gemeindegebiet von Attersee verlangt. Für Seegrundstücke sind schon Zahlen wie 4.000 Euro/m² genannt worden. Diese Preise sind weit außerhalb der finanziellen Reichweite der meisten jungen Atterseerinnen und Atterseer. Viele wandern daher in Gemeinden ab, wo die Grundstückspreise noch leistbar sind. Im Vorjahr haben daher 477 Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Attersee am Attersee eine Petition gegen zusätzlich Zweitwohnsitze unterzeichnet. Das entspricht mehr als einem Viertel der Gemeindebevölkerung.

Schieflage wird weiter verschärft

In Tourismusgebieten mit attraktiver Lage sind die Grundstückspreise grundsätzlich höher als in weniger attraktiven Gemeinden. Zusätzlich ist in Attersee in den 1950er bis 1970er Jahren, aufgrund der damaligen Widmungspolitik, ein enormer Baulandüberhang sowie ein weit überdurchschnittlicher Zweitwohnsitzanteil entstanden. Laut Flächenbilanz sind von den 80 Hektar Bauland als Wohngebiet gewidmet; davon aber nur 60 Hektar bebaut. Das bedeutet, dass ca. 20 Hektar gewidmetes aber unbebautes Bauland als Baulandüberhang vorhanden ist. 20 Hektar entsprechen in etwa 300 Bauparzellen mit einer Größe von 650m². Dieses gewidmete aber unbebaute Bauland befindet sich zum Großteil im Privatbesitz von Nichteinheimischen und steht als Spekulationsgrund dem Baulandmarkt nicht zur Verfügung. Wenn überhaupt wird es an den/die Meistbietenden verkauft – zu Preisen mit denen die Wohnbevölkerung nicht konkurrieren kann.

Missverhältnis zwischen Haupt- und Nebenwohnsitzen

In Attersee am Attersee haben die 1.611 „Nebenwohnsitzer“ bereits die 1.603 „Hauptwohnsitzer“ überholt.

Zahlenmäßig stellt sich die Rangliste in absoluten Zahlen an Nebenwohnsitzen der zweitwohnsitzstarken Gemeinden wie folgt dar: 1 Linz, 2 Gmunden, 3 Bad Ischl,

4 Leonding, 5 Traun und 6 Attersee; bei den Prozentwerten auf Rang 2 in Oberösterreich. Wirtschaftlich bedeutet das, dass die meisten infrastrukturellen Einrichtungen für 3.214 Personen errichtet und erhalten werden müssen, dass viele Bereiche der Verwaltung auf 3.214 Personen ausgelegt sein müssen, dass zusätzliche Maßnahmen getroffen und Einrichtungen geschaffen werden müssen, um die Attraktivität der Gemeinde für uns alle zu erhalten. Der finanzielle Ausgleich dafür fehlt jedoch völlig, weil die Gemeinde nur für die 1.603 Hauptwohnsitze die notwendigen Bundes-Ertragsanteile erhält.

Tourismusabgabe ist untaugliches Instrument

Wenn Gemeinden mittels Tourismusabgabe gegen Zweitwohnsitze vorgehen, dann müssen 95% an den Tourismusverband als Tourismusförderungsbeitrag abgeführt werden. Lediglich 5% bleiben der Gemeinde zur Deckung des Verwaltungsaufwands. Im Jahr 2015 bedeutete das für Attersee konkret, dass der Gemeinde von 56.000 Euro Einnahmen nur 2.800 Euro geblieben sind. Als Beitrag zur Errichtung und Erhaltung von Infrastruktureinrichtungen ist dieser Betrag völlig unzureichend. „Wir brauchen eine echte Zweitwohnsitzabgabe, um die Qualität der Gemeindedienstleistungen aufrecht erhalten zu können“, fordert Bürgermeister Kastinger.

Bgm. Höll (Obertraun) für Zweitwohnsitzabgabe: „Wohnwert für Gemeindebürger verbessern“

Jahrelanger Einsatz für gerechtere Gemeinde-Finanzierung

Die attraktive Lage der Gemeinde Obertraun zieht Zweitwohnsitz-Interessenten an: Das führt dazu, dass jeweils zwei Hauptwohnsitze mittlerweile einen Nebenwohnsitz mitfinanzieren müssen. Denn die Gemeindeinfrastruktur muss auf die Einwohnergleichwerte (Haupt-, Nebenwohnsitze und Gästenächtigungen) dimensioniert werden.

 Enorme Vielfalt an Gemeinde-Dienstleistungen

Zweitwohnsitze verschlechtern Benchmark-Ranking

Beim Benchmarking – Programm des Landes OÖ (BENKO), wo Gemeinden bezüglich der Effizienz ihrer Verwaltungen verglichen werden, finden weder die Zahl der Zweitwohnsitze noch die Zahl der touristischen Nächtigungen einen Niederschlag, obwohl dadurch zweifellos ein erheblicher Mehraufwand für solche  Gemeinden besteht.

Tourismusabgabe ist keine Hilfe für Gemeinden

Die Tourismusabgabe auf Zweitwohnsitze geht lt. OÖ. Tourismusgesetz zu 95% an die Tourismusverbände bzw. an die Interessentenbeitragsstelle des Landes OÖ. Für die Gemeinden bleibt nur ein (zu) geringer Beitrag von knapp 5%, obwohl diese zu 100% die Kosten für die Einhebung, Vorschreibung und das Mahnwesen dieser Abgabe (bis 50 Quadratmeter € 78.-, über 50 Quadratmeter € 117.-) tragen. „Um die Lebensqualität in den Gemeinden zu erhalten,  brauchen wir eine echte Zweitwohnsitzabgabe, die auch bei den Gemeinden ankommt“, fordert Bürgermeister Höll. Als Vorbild nennt Höll dabei die Steiermark, wo die Einnahmen aus der Zweitwohnsitzabgabe bei der Gemeinde verbleiben. „Das Land soll die notwendige Ermächtigung schaffen und die Entscheidung über die Einhebung den Gemeinden überlassen. Nur dann haben die Gemeinden die nötige Handhabe steuernd einzugreifen, um die Lebensqualität zu erhalten“, so Höll.

Von "Arbeit" zu "Wohnen"

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