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“Wir arbeiten gemeinsam und mit Hochdruck am Erhalt der Arbeitsplätze und an der raschen Auszahlung der Löhne”

8. September 2017

“Wir arbeiten gemeinsam und mit Hochdruck am Erhalt der Arbeitsplätze und an der raschen Auszahlung der Löhne”

„Nach der Insolvenz der Mietwäsche- und Berufskleidungsfirma Wozabal eint uns die feste Entschlossenheit, alle Hebel in Bewegung zu setzen, um die Zukunft des Unternehmens zu sichern, die ausständigen Löhne und Gehälter der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so rasch als möglich zur Auszahlung zu bringen und die Arbeitsplätze im vollen Umfang zu erhalten“, betont die SPÖ-Landesparteivorsitzende Birgit Gerstorfer, die sich mit der Gewerkschaft, der Arbeiterkammer und der Unternehmensleitung in engem Austausch befindet.

„Die Betriebsversammlungen in den vergangenen Tagen waren wichtig und haben viel Aufklärung gebracht. Klar, dass die Kolleginnen und Kollegen verunsichert sind. Aber gleichzeitig sind auch alle sehr optimistisch und glauben an eine gute Zukunft unseres Unternehmens. Alle stehen zur Firma und kommen so wie immer zur Arbeit“, schildert Wozabal-Betriebsrätin Elisabeth Hittenberger.

„Wir kämpfen alle um den Bestand des Unternehmens und ich bin zuversichtlich, dass wir es schaffen werden. Ich bin sehr dankbar, dass in dieser schwierigen Zeit so viel Unterstützung und Solidarität von außen kommt und dass sich die Politik und die Arbeiterkammer so konstruktiv einbringen. Für die Arbeiterinnen und Arbeiter ist diese Initiative ein wichtiger Beitrag zur Existenzsicherung“, betont Geschäftsführer Christian Wozabal.

Oberösterreichische Banken zeigen Solidarität mit den betroffenen MitarbeiterInnen

Birgit Gerstorfers Appell, eine zinsfreie Überbrückungshilfe für Gehaltskonto-KundInnen zur Verfügung zu stellen, wurde mittlerweile von den wesentlichen Bankinstituten in Oberösterreich aufgegriffen. Neben der Hypo Oberösterreich, der Sparkasse Oberösterreich und der Oberbank haben auch die Raiffeisen Oberösterreich, die BAWAG P.S.K. und die Volkskreditbank angekündigt den MitarbeiterInnen eine zinsfreie Überbrückungshilfe für die Zeit zu gewähren, bis über den Insolvenzfonds der Arbeiterkammer mit der Auszahlung der ausständigen Löhne und Gehälter begonnen werden kann.

 

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