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Nach einstweiliger Verfügung gegen rufschädigende ÖVP-Kampagne: „Das Gerichtsurteil sollte Kanzler Kurz zu denken geben“

7. März 2019

Nach einstweiliger Verfügung gegen rufschädigende ÖVP-Kampagne: „Das Gerichtsurteil sollte Kanzler Kurz zu denken geben“

„Das ist echt widerlich. Alles erstunken und erlogen. Es ist höchst erfreulich, dass uns das Gericht jetzt Recht gegeben hat. Die ÖVP muss diese Kampagne stoppen und die Inserate und Plakate entfernen“, sagt SPÖ-Landesgeschäftsführerin Bettina Stadlbauer. Worum es geht? Um jene Zeitungsinserate und Plakate, auf denen zu lesen ist, die SPÖ sei gegen Ökostrom.

Politik muss noch immer dem Recht folgen 😉Die ÖVP muss die Plakate ihrer Schmutzkübelkampagne gegen die SPÖ abmontieren. Warum? Weil wir eine einstweilige Verfügung dagegen erreicht haben ➡️ https://orf.at/stories/3114250/

Gepostet von SPÖ Oberösterreich am Donnerstag, 7. März 2019
ÖVP-Funktionäre in Linz-Land müssen bereits eilig die Schmutzkübel-Plakate entfernen.

Erfolgreich zur Wehr gesetzt

Dank einer einstweiligen Verfügung ist die ÖVP ab sofort dazu verpflichtet, keine Unwahrheiten mehr über die SPÖ in Sachen Ökostrom zu verbreiten.  „Was ist nur aus der ehemals christlich-sozialen ÖVP geworden? Den Türkisen ist es offenbar vollkommen gleichgültig, dass sie hier übelste Rufschädigung betreiben. Dem Gericht war es hingegen nicht egal. Wir haben uns erfolgreich zur Wehr gesetzt. Das sollte Kanzler Kurz zu denken geben. Schließlich behauptet er immer, dass er niemanden anpatzen will. Schlimm ist auch, dass für so eine widerliche Fake-News-Kampagne öffentliche Gelder verprasst worden sind“, so Stadlbauer.  

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