Faire Spielregeln: SPÖ macht Druck für Wahlkampfkosten-Obergrenze
„2 Jahre vor den nächsten Landtags- und Gemeinderatswahlen gibt es noch immer keine wirksame Obergrenze für Wahlkampfkosten in Oberösterreich. Dadurch droht 2021 eine üppige Wahlkampf-Materialschlacht, die weder im Sinne der Demokratie noch im Sinne der LandesbürgerInnen ist. Wir SozialdemokratInnen treten daher für verantwortungsvolle Obergrenzen bei den Wahlkampfkosten ein“, positioniert SPÖ-Landesparteivorsitzende LR Birgit Gerstorfer.
Oberösterreich hat Handlungsbedarf bei Begrenzung der Wahlkampfkosten
- Das Oö. Parteienfinanzierungsgesetz sieht keinerlei Limits bei den Wahlkampfausgaben vor, die enger als die Bundesregelung von 7 Mio Euro sind.
- Bei Spenden und Personenkomitees gibt es keine eigenen Bestimmungen zu Transparenz oder Begrenzung.
- Mangels gesetzlicher Regelung wird die hohe 7-Mio-Euro Grenze sogar mit der Anzahl der gleichzeitig stattfindenden Wahlen (Bürgermeister, Gemeinderat, Landtag) zu multiplizieren sein und somit 21 Mio Euro betragen. Das wäre die dreifache Obergrenze von bundesweiten Wahlen!
ÖVP blockiert Spenden-Begrenzungen aus Ego-Interesse
In Oberösterreich profitiert allein die ÖVP vom Zustand, dass es keine wirksame Regelung für Wahlkampfkosten-Obergrenzen gibt. Das bestätigt auch die Wahlkampf-Kostenüberschreitung der ÖVP bei der Landtagswahl 2015. Um eine einseitige und dem demokratischen Wettstreit schädliche Materialschlacht zu vermeiden, sind daher dringend klare Regeln für Zuwendungen an Parteien und das Ausmaß von Wahlkämpfen erforderlich.
Dies dient auch zum Schutz der Demokratie gegen indirekte Einflussnahme durch Großspender, die in der Folge teure Gegenleistungen auf Kosten der Öffentlichkeit erhalten. Der bekannteste Großspender von ÖVP-Obmann Sebastian Kurz ist Stefan Pierer (KTM) mit einer Spendensumme von 436.563€ im Nationalratswahlkampf 2017. Dem Wunsch seines Großspenders nach Einführung des 12-Stunden-Tags ist Kurz in seiner Zeit als Bundeskanzler jedenfalls nachgekommen.
Deshalb braucht Oberösterreich jetzt gerechte Regeln:
- Angemessene Obergrenze für Wahlwerbung in Oberösterreich
- Konsequente Begrenzung und Veröffentlichung von Parteispenden
- Personenkomitees und nahestehende Organisationen werden eingerechnet
- Verstöße kommen teuer: Doppelter Abzug bei Parteienförderung
Transparenz statt Korruption: Besonders nach IBIZA
Keine
Chance für gekaufte Politik durch harte Strafen
Für die bevorstehende Nationalratswahl im Herbst 2019 gibt es auf Bundesebene
eine gültige Regelung für eine Wahlwerbungs-Obergrenze
im Parteienfinanzierungsgesetz. Weil darin aber keine konsequente Sanktion
vorgesehen ist, wurde im
Nationalratswahlkampf zum Teil heftig dagegen verstoßen – insbesondere von der
ÖVP, die fast doppelt so viel ausgegeben hat als erlaubt war. „Damit Strafen Wirkung zeigen, müssen sie
auch konsequent ausfallen. Deshalb treten wir für die doppelte Höhe der
Begünstigung ein – das bezahlt niemand mehr aus der Portokassa“, fordert
SPÖ-Klubvorsitzender Makor.
Zeitfenster für saubere Regeln in Oberösterreich ist nur mehr kurz offen
Der Landtags-Unterausschuss Wahlen hat seit 2 Jahren nicht mehr getagt. In weiteren 2 Jahren sind bereits die nächsten Landtags-, Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlen in Oberösterreich. „Wenn jetzt keine klaren Grenzen gezogen werden, dann droht bei den Wahlen 2021 einmal mehr eine unbegrenzte Wahlkampfmaschinerie. Es besteht die Gefahr der Einflussnahme auf unsere Landespolitik durch Großspender“, betont SPÖ-Klubvorsitzender Christian Makor.