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Ob Land oder Stadt: Alle Eltern haben Recht auf einen Kinderbetreuungsplatz

30. Juli 2019

Ob Land oder Stadt: Alle Eltern haben Recht auf einen Kinderbetreuungsplatz

Landesparteivorsitzende Birgit Gerstorfer kann nicht nachvollziehen, warum die Postleitzahl über die Chancen auf einen Kinderbetreuungsplatz entscheiden soll.

Während die Stadt Linz eine Betreuungsquote bei den unter Dreijährigen von 21,9 Prozent vorweisen kann, sieht es im ländlichen Raum ganz anders aus. Schlusslichter sind Freistadt mit 9,2 Prozent und Rohrbach mit 9,9 Prozent (2018/2019). Das ergab eine Anfrage des SP-Landtagsklubs an die zuständige Landesrätin Christine Haberlander. Bei den Öffnungszeiten in Kindergärten und Krabbelstuben zeichnet sich ein ähnliches Stadt-Land-Gefälle ab.

Forderung nach Rechtsanspruch

Im Interview mit der BezirksRundschau spricht die Landeshauptmann-Stellvertreterin von einer „anderen Bedarfslage in manchen Regionen“ als im Zentralraum. Landesparteivorsitzende Birgit Gerstorfer dazu: „Mit Gerechtigkeit und Chancengleichheit hat das leider nichts zu tun. Alle Eltern und Kinder sollten die gleichen Möglichkeiten haben. Niemand sollte bestraft werden, weil er am Land wohnt.“ Zudem kritisiere die Landesparteivorsitzende, dass der Einsatz von Tagesmüttern die pauschale Antwort der ÖVP auf sämtliche Problematiken in der Kinderbetreuung ist. „Tagesmütter sind immer mit Kosten verbunden. Keine Frau sollte eine Rechnung anstellen müssen, ob es sich überhaupt lohnt, wieder in den Beruf einzusteigen“, sagt Gerstorfer. „Die Landesregierung muss aufhören die Verantwortung auf die Eltern und Gemeinden abzuwälzen und endlich ihrer Aufgabe nachgehen“, so die Parteichefin. Ein Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung sei für die Sicherstellung eines Kinderbetreuungsplatzes  für alle Kinder – deren Eltern das auch möchten – unumgänglich.  

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