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Fall „Böhmerwaldwasser“ unterstreicht Bedarf nach Absicherung unseres Wassers in Verfassung

6. August 2019

Fall „Böhmerwaldwasser“ unterstreicht Bedarf nach Absicherung unseres Wassers in Verfassung

Der Fall des privaten Abfüllprojektes „Böhmerwaldwasser“ zeigt wie dringend notwendig eine starke rechtliche Absicherung der lebenswichtigen Ressource ist. Einen diesbezüglichen dringlichen Antrag der SPÖ aus der jüngsten Landtagssitzung haben ÖVP, FPÖ und Grüne abgelehnt und damit einen so notwendigen Schutz über die Landesverfassung zumindest verzögert. „Das Urteil des Landesverwaltungsgerichts beweist, dass die aktuelle Rechtslage unser kostbares Allgemeingut Wasser nicht ausreichend vor privaten Gewinninteressen bewahrt. Es ist also derzeit durchaus möglich, sogar der ansässigen Bevölkerung eines Quellgebiets sprichwörtlich das Wasser abzugraben. Ich rufe einmal mehr alle Landtagsfraktionen dazu auf, ehestmöglich eine Lösung durch den Beschluss einer Verfassungsbestimmung zu finden“, appelliert SPÖ-Klubvorsitzender Christian Makor.

Konkret wäre nach sozialdemokratischem Vorschlag vom Juli 2019 dem Artikel 10, Absatz 2 der Oö. Landesverfassung folgender Satz angefügt worden: „Das Land Oberösterreich bekennt sich zum öffentlichen Eigentum an der Wasserversorgung und Wasserentsorgung und setzt sich ohne Einschränkungen für die Erhaltung ein.“

„Da sauberes Trinkwasser selbst bei uns nicht überall unbegrenzt zur Verfügung steht, braucht es bezüglich seiner Verwendung einen starken rechtlichen Rahmen. Das natürliche Bedürfnis und Anrecht der lokalen Bevölkerung auf eine ausreichende Versorgung mit Wasser in bestmöglicher Qualität muss stets vor privaten Geschäftsinteressen stehen“, betont Makor.

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