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„Wahlkampfkosten-Obergrenze ist weltfremd“

15. Januar 2020

„Wahlkampfkosten-Obergrenze ist weltfremd“

„Vor einer Wahl wollen die BürgerInnen Inhalte und konkrete Lösungsvorschläge für die großen Herausforderungen geliefert bekommen, und keine verschwenderischen und übertrieben Wahlkämpfe und Macht-Demonstrationen“, so Landesgeschäftsführer Georg Brockmeyer über den schwarz-blauen Entwurf für eine Wahlkampfkosten-Obergrenze. Laut diesem solle die Höchstgrenze bei sechs Millionen Euro liegen.

„Landesgeschäftsführer Hattmannsdorfer spricht sich immer wieder für kurze Wahlkämpfe aus, was angesichts dieser Summe scheinheilig anmutet. Sechs Millionen Euro für eine einzige Landtagswahl, das ist weltfremd“, so Brockmeyer, der außerdem kritisiert, dass ÖVP und FPÖ ein ExpertInnenhearing zur Erstellung eines vernünftigen Entwurfes abgelehnt hatten. Es sei offensichtlich, dass es sich um ein auf die ÖVP abgestimmtes Gesetz handle. „Die OberösterreicherInnen lassen sich bestimmt nicht für dumm verkaufen. Immerhin geht es zu einem großen Teil um Steuergelder.“

Grenze muss dem Bevölkerungsanteil angepasst werden

„Die Obergrenze von sechs Millionen Euro steht in keiner Relation zur oberösterreichischen Bevölkerungsanzahl“, sagt der Landesgeschäftsführer. Bei bundesweiten Wahlen sei diese nämlich bei sieben Millionen angesetzt. „Als SPÖ halten wir 3,8 Millionen Euro für angemessen. Bei Nicht-Einhaltung müssen selbstverständlich harte Konsequenzen drohen. Zum Beispiel die Streichung der Parteienförderung für ein Jahr.“

„Wenn man einen Schritt weiter denkt kommt man rasch zum Schluss, dass es bei den kommenden Wahlen bei weitem nicht bei den sechs Millionen bleiben wird“, gibt Brockmeyer zu bedenken. Denn: Während die von der SPÖ vorgeschlagenen 3,8 Millionen Euro die drei gleichzeitig stattfindenden Wahlen (Gemeinderat, BürgermeisterInnen und Landtag) umfassen würden, gilt die schwarz-blaue Obergrenze lediglich für die Landtagswahl. „Dass man aber mit Kampagnen in den Gemeinden die Landtagswahl leicht mitbewerben kann ist offenkundig.“

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