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KTM-Motohall-Förderung: Landesrechnungshof wird klären, ob es weitere Fälle in Oberösterreich gibt

12. Februar 2020

KTM-Motohall-Förderung: Landesrechnungshof wird klären, ob es weitere Fälle in Oberösterreich gibt

3. LT-Präs.in Weichsler-Hauer: „Parlamentarische Prüfung war notwendig!“

Bereits am 22. August 2019 hat der SPÖ-Landtagsklub die Sonderprüfung der KTM-Motohall-Förderung durch den Oö. Landesrechnungshof beantragt. Der Rohbericht soll noch im Februar 2020 fertiggestellt werden. SPÖ-Kultursprecherin 3. LT-Präsidentin Gerda Weichsler-Hauer zeigt die Tiefe der Prüfung auf: „Der Landesrechnungshof wird sowohl den Fall KTM durchleuchten und zusätzlich auch nach weiteren vergleichbaren Fällen suchen. Außerdem kann er als unabhängige Instanz sachlich prüfen, ob die öffentlichen Fördergelder auch dem Projektzweck entsprechen. So soll er auch klären, ob Kulturgelder für Wirtschaftszwecke eingesetzt wurden.“ Das Prüfungsergebnis soll nach Vorliegen im Kontrollausschuss des Oö. Landtags auch mit den Vertretern von KTM und der Kulturplattform diskutiert werden.

Weichsler-Hauer hat 5 Hauptthemen im KTM-Sonderprüfungsantrag hinterfragt

  1. Ablauf der Antragstellung und Gewährung: Wie erfolgten Förderansuchen, Prüfung und Förderzusagen des Landes für das gegenständliche Projekt?
  2. Zweckmäßigkeit und Zuordnung: Wie verteilen sich die gesamten Projektkosten der KTM-Motohall auf die vom Land unterstützten Förderzwecke (Kultur, Gemeinde, Wirtschaft und Tourismus) und wie stehen diese im Verhältnis zu den gewährten Förderhöhen?
  3. Kulturbudget eingesetzt oder nicht: Wie ist die Förderung des gegenständlichen Projekts in Kontext mit den laufenden Kulturförderungen, insbesondere auch mit den erfolgten Kürzungen des Kulturbudgets im Jahr 2018, zu bewerten?
  4. Präzedenz- oder Regelfall: Wie wurden vergleichbare Projekte unterstützt?
  5. Handlungsoptionen: Inwiefern ist eine Mittelbindung in der Kulturförderung durch bereits erfolgte Förderzusagen gegeben?

Die Möglichkeit zur parlamentarischen Sonderprüfung einer Verwaltungssache des Landes durch den Landesrechnungshof ist eine der wenigen Minderheitenrechte im Oö. Landtag. „Lebendige Demokratie braucht minderheitenfreundliche Regeln. Aufgrund der Übermacht der Landesregierung gegenüber dem Landtag ist das bei uns von besonderer Bedeutung“, so Weichsler-Hauer. Deshalb tritt sie auch für einen unabhängigen Budgetdienst des Landtags, für das Akteneinsichtsrecht für Landtagsabgeordnete und minderheitenfreundliche Untersuchungsausschüsse in Oberösterreich ein.

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