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„Pflege ist solidarische Aufgabe der gesamten Gesellschaft“

16. August 2021

„Pflege ist solidarische Aufgabe der gesamten Gesellschaft“

Landesräte aus Oberösterreich und Wien präsentieren sozialdemokratische Grundsätze zur Pflegereform – Bundesregierung blieb bisher vieles schuldig – SPÖ-Papier mit konkreten Vorschlägen zu Finanzierung, Personalfragen und verbesserter Qualität der Pflege.

Die demografische Entwicklung hin zu einer älteren – und damit tendenziell pflegebedürftigeren – Gesellschaft ist voll im Gange und wird die Systeme der Altenbetreuung und Pflege in den kommenden Jahren vor enorme Herausforderungen stellen. Laut Daten der Statistik Austria bzw. des Wirtschaftsforschungsinstituts WIFO betrug der Anteil der ÖsterreicherInnen ab 80 Jahren im Jahr 2017 rund 4,9% der Gesamtbevölkerung. Bereits im Jahr 2030 wird er auf 6,7% und im Jahr 2050 auf 11,1% steigen. Neben der Zunahme an Personen mit Pflegebedarf ist die alternde Bevölkerungsstruktur auch ein wesentlicher Faktor im Bereich des Pflegepersonals. Mit dem anstehenden Pensionsantritt der Baby-Boomer in wenigen Jahren wird der Fachkräftemangel in allen Branchen nochmals deutlich steigen. In Kombination mit den Anforderungen der modernen Arbeitswelt bedingt das eine Abnahme innerfamiliärer Pflegeressourcen, was den Bedarf an institutionellen Dienstleistungen erhöht.

„Angesichts dieser Entwicklung muss völlig klar sein, dass Pflege keine Privataufgabe der Familien ist. Im Gegenteil: Wir sprechen von einer solidarischen Aufgabe, der wir uns als Gesellschaft zu stellen haben“, sagte Soziallandesrätin Birgit Gerstorfer bei einer Pressekonferenz mit ihrem Wiener Amtskollegen Peter Hacker in Linz. Die türkis-grüne Bundesregierung hat ihr Versprechen einer umfassenden Pflegereform bisher nicht einmal in Ansätzen eingelöst, was wesentliche Trägerorganisationen und Interessensvertreter im Sozialbereich kürzlich dazu veranlasst hat, in Form eines offenen Briefes an Bundesminister Wolfgang Mückstein endlich Aktivitäten einzufordern.

„Was die Bundesregierung bisher nicht liefern konnte, ist ein großes Bild, wohin die Reise in der Altenbetreuung- und Pflege gehen soll. Wesentliche Themen wie die Pflegefinanzierung wurden bisher nicht einmal andiskutiert, geschweige denn ernsthafte Gespräche geführt“, so Gerstorfer, die mit Hacker und weiteren SPÖ-SoziallandesrätInnen sozialdemokratische Grundsätze für eine Pflegereform formuliert hat, die auf Erfahrungen und Konzepten aus den jeweiligen Bundesländern basieren.

Getragen wird das sozialdemokratische Pflegemodell von einem solidarisch finanzierten Pflegegarantiefonds, der qualitätsvolle Sachleistungen kostendeckend finanziert. Dieser Pflegegarantiefonds löst die bisherige Sozialhilfe-Logik in der Altenbetreuung und Pflege vollständig ab und führt zu einer tiefgreifenden Reform des Pflegegeldes. „Der Weg ist klar: Wir wollen weg von Zuschüssen und Pauschalzahlungen hin zu einer sachgerechten und qualitativ hochwertigen Pflege für alle, die sie brauchen“, so Hacker zum Grundsatzpapier der Landesräte, das folgende Punkte umfasst:

1. Finanzierung der Betreuung und Pflege

Bündelung der Finanzierung

Ein neuer kostendeckender Pflegegarantiefonds ersetzt die derzeit zersplitterten Teilfinanzierungen. In diesem Fonds werden die Mittel des Bundes und der Länder gebündelt und durch Erbschafts-, Schenkungs-, und Vermögenssteuern deutlich erhöht. Die Verteilung der Mittel auf die Bundesländer erfolgt anhand qualitätsdefinierter Pflegeleistungen als Kernsäule einer künftigen Sachleistungsfinanzierung auf Ebene der Länder und Gemeinden.

Herauslösung aus der Sozialhilfe

Die Pflege- und Betreuungsleistungen in der stationären Langzeitpflege sind kostenrechnerisch von der Komponente für Wohnen und Verpflegung zu trennen. Die Pflege und Betreuung soll kostendeckend aus dem Pflegegarantiefonds sichergestellt werden. Für die Wohnkomponente kann weiterhin ein Kostenbeitrag – gegebenenfalls gestützt durch die Sozialhilfe – vorgesehen werden.

Weiterentwicklung des Pflegegeldes

Anstelle eines finanziellen Zuschusses muss das Pflegegeld zu einer qualitätsvollen und individuell abgestimmten Sachleistungsfinanzierung weiterentwickelt werden, so wie es auch im Krankenversicherungssystem selbstverständlich ist. Die Entscheidung über Anspruch und Höhe des Pflegegeldes soll mit dem Case-Management zusammengeführt werden, das den jeweiligen Pflege- und Betreuungsbedarf bestimmt und entsprechende Leistungen vermittelt.

2. Pflegepersonal

Sicherstellung von ausreichend Personal

Anstatt der seit vielen Jahren von der ÖVP verfolgten, aber nie realisierten Pflegelehre werden profunde Ausbildungsangebote favorisiert. Mit dem Modell „Junge Pflege“ von Soziallandesrätin Gerstorfer ist es bereits gelungen, ersten AbsolventInnen den Berufseinstieg zu ermöglichen. Für die Dauer der Ausbildung braucht es attraktive und einheitliche Stipendiensysteme sowie eine tragfähige Unterstützung für QuereinsteigerInnen während der Ausbildung.

Bessere Arbeitsbedingungen

Um zusätzliche Menschen für den Pflegeberuf zu begeistern, braucht es einen Mix an unterschiedlichen Ausbildungsangeboten und flexiblere Arbeitszeitmodelle. Mit den vorhandenen Ausbildungsformen besteht eine gute Grundlage für weitere Verbesserungen, die österreichweit verankert werden müssen. Auch der Pflegepersonalschlüssel ist bundeseinheitlich gesetzlich zu verankern, wobei es zu keiner Nivellierung bestehender Personalschlüssel nach unten kommen darf. Administrative Aufgaben für die Pflegekräfte sind weiter zu reduzieren bzw. die vorhandenen Delegationsmöglichkeiten zu straffen.

3. Qualitätsverbesserung und Ausbau von Leistungen

Ausbau von Pflege und Betreuungsleistungen

Das Leistungsangebot in der Altenbetreuung- und Pflege soll bedarfsgerecht erweitert werden. Dazu gehört vor allem der weitere Ausbau von mobilen und teilstationären Angeboten sowie die Schaffung von Wohnformen mit flexiblen Betreuungsangeboten. Die österreichische Demenzstrategie muss mit einer nachhaltigen Finanzierung hinterlegt und konsequent umgesetzt werden. Für die Entscheidung über die jeweilige Pflegeleistung soll in ganz Österreich ein unabhängiges Case-Management geschaffen werden, das den Menschen bei der Entscheidung hilft und die Finanzierung organisiert. Zwischen diesem trägerunabhängigen Case-Management und dem Entlassungsmanagement in den Spitälern braucht es eine institutionalisierte Brücke, damit Versorgungslücken vermieden werden.

Einheitliche Qualitätsstandards in der Langzeitpflege

Auf Basis eines einheitlichen und gesetzlich geregelten Personalschlüssels und evidenzbasierter und einheitlicher Kriterien müssen Qualitätssicherungsmaßnahmen wie z.B. aufsichtsbehördliche Überprüfungen, Audits etc. verbindlich gestaltet werden.

Entlastung pflegender Angehöriger

Die Umgestaltung des Pflegegeldsystems muss die Entlastung der Angehörigen im Blick haben – das reicht bis zu einer Novelle des Allgemein Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB). Pflegende Angehörige sollen österreichweit die Möglichkeit haben, sich für ihre wertvolle Arbeit anstellen zu lassen, was Altersarmut – insbesondere von Frauen – vorbeugt. Das Community Nursing soll auch in Österreich aufgebaut werden und auf vorhandene Pflegeangebote in den Bundesländern aufsetzen.

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