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Großprojekte für Leichtathletik stehen auf tönernen Füßen

30. März 2022

Großprojekte für Leichtathletik stehen auf tönernen Füßen

SPÖ-Klubvorsitzender Lindner: „Mangelhaftes Projektmanagement im Land“

In der heutigen Sitzung des Kontrollausschusses des OÖ Landtags stand der Bericht zu den Sportinfrastrukturprojekten zur Diskussion. Dabei zeigte sich auf Nachfrage von SPÖ-Klubvorsitzendem Michael Lindner, dass die beiden Leichtathletik-Großprojekte „Leichtathletikhalle in Linz“ und die „Leichtathletikanlage bei der Pädagogischen Hochschule der Diözese in Linz“ nur auf 20 Jahre „gesichert“ sind – die letztere sogar nur unter der Bedingung, dass die Pädagogische Hochschule nicht zwischenzeitlich ihren Standort wechselt. „Ähnliche Probleme hat der Landesrechnungshof auch in der Vergangenheit mehrfach bei Landesprojekten kritisiert. Das Projektmanagement im Land muss dringend verbessert werden. Nur so kann Steuergeld bestmöglich investiert werden”, fordert SPÖ-Klubvorsitzender Michael Lindner. 

Das Investitionsprojekt „Leichtathletik-Trainingshalle“ wurde im Wege eines Baurechtsvertrags realisiert. Dieser läuft jedoch – eher unüblich – nur auf 20 Jahren. „Baurechtsverträge werden häufig auf viel längere Zeiträume abgeschlossen. Die Stadt Linz gewährt etwa beim LASK-Stadion einen Baurechtsvertrag auf 80 Jahre. Warum das hier nicht passiert ist, ist für mich unverständlich. Das birgt die Gefahr in sich, dass die Bedingungen für den Betrieb der Einrichtung nach Ende des Vertrags deutlich teurer werden oder überhaupt ein neuer Standort gesucht werden muss“, zeigt Lindner auf. Bei diesem Projekt hat der Landesrechnungshof auch eine „Überförderung des Landes“ von mehr als 100.000 Euro festgestellt, die nunmehr rückgefordert wird.

Das zweite nur über einen mittelfristigen Zeitraum abgesicherte Projekt ist die auf 20 Jahre bei der Pädagogischen Hochschule der Diözese errichtete Anlage. Der 20-jährige Mietvertrag ist hier nur gültig, falls der Hochschulstandort über den Zeitraum erhalten bleibt, was nicht sicher ist. „Allein die Tatsache, dass der Vermieter diese Klausel verlangt, zeigt, dass dieser bei einer Vermarktung der Immobilie keinen Abschlag wegen Vermietung hinnehmen will. Das müsste eigentlich zum Nachdenken anregen – noch dazu, wo in der Vergangenheit das Land bereits häufig vom Landesrechnungshof auf Mängel beim Projektmanagement hingewiesen wurde“, warnt Lindner.

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