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Sieben Jahre Haft für ÖVP Ex-Bürgermeister Jürgen Höckner

21. November 2022

Sieben Jahre Haft für ÖVP Ex-Bürgermeister Jürgen Höckner

Nachdem die Nichtigkeitsbeschwerde des ÖVP Ex-Bürgermeisters Jürgen Höckner vom Obersten Gerichtshof abgewiesen wurde, ist das Urteil vom Oktober 2021 wegen dreifacher Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Übergriffe und Verleumdung rechtskräftig und wurde heute vom Oberlandesgericht in Linz mit sieben Jahren Haft festgelegt.

Das Oberlandesgericht Linz hat die Strafe, gegen die die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte, gegen den ehemaligen Bürgermeister von Scharten um ein halbes Jahr reduziert. Jürgen Heckner muss somit sieben Jahre im Gefängnis verbringen.

Die SPÖ-Frauen, die zuvor den Umgang, wie z.B. die Verleihung einer Ehrenurkunde, während des Strafprozesses, der ÖVP mit dem Ex-Bürgermeister mehrmals kritisierten, empfinden das Strafmaß als angemessen. „Ich bin erleichtert, dass dies nun vorbei ist und hoffe, dass sich das Opfer sowie ihre Familie nun von den furchtbaren letzten Monaten gut erholen wird“, so Landesfrauenvorsitzende Renate Heitz. „Die ÖVP muss sich nun endlich vom Täter verabschieden und einen klaren Schlussstrich ziehen oder findet ein verurteilter Vergewaltiger weiterhin Platz in der Wertegemeinschaft der ÖVP?“ fragen sich die SPÖ-Frauen. 

Einer der Organisatoren der gestrigen Solidaritätskundgebung für den Verurteilten unter dem Titel “Im Zweifelsfall für den Angeklagten” ist der ehemalige Pfarrgemeinderats-Obmann in Scharten. Renate Heitz zur Kundgebung: „Ich kann die Solidaritätskundgebung wirklich nicht verstehen und nur auf das Schärfste verurteilen. Wenn jemand eine Solidaritätsbekundung benötigt, dann das Opfer. Hätte es den leisesten Zweifel gegeben, dann hätte es dieses Urteil nicht gegeben.“

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