Lindner: Demokratiepaket mit fairen Spielregeln, für mehr Transparenz und Kontrolle gegenüber Landeshauptleuten
Ein ehrliches Miteinander braucht klare Verhältnisse und faire Spielregeln! SPÖ OÖ-Vorsitzender Michael Lindner fordert anlässlich des Landesfeiertages Oberösterreichs am 4. Mai den Ausbau und die Stärkung der Demokratie in den Bundesländern. Denn die Verfasstheit und der Zustand der Demokratie in den Bundesländern betrifft jede Bürgerin, jeden Bürger direkt im Wohnort.
„Am Beispiel Oberösterreich sieht man, wie eine ÖVP/FPÖ-Landeskoalition eine falsche Richtung einschlagen kann. Oberösterreich galt über Jahrzehnte als reformfreudiges und innovatives Bundesland. Seit 2015 regiert hier eine ÖVP/FPÖ-Landeskoalition. Formal halten ÖVP/FPÖ an der proportionalen Beteiligung anderer Parteien in der OÖ-Landesregierung fest. Praktiziert wird aber ein Gegeneinander, begleitet von schwarz-blauen Machenschaften und Machtspielen. Mit 37 Prozent der Wählerstimmen kann die ÖVP OÖ damit den überwiegenden Großteil der Entscheidungsmacht für sich beanspruchen. Was gut für die ÖVP OÖ als politische Partei sein mag, ist aber schlecht für das Miteinander in unserem Land. Und Oberösterreich droht in wichtigen Bereichen zurückzufallen. Beispiele dafür sind:
- Die Kinderbetreuung, obwohl in den Städten vorbildlich ausgebaut, hinkt im ländlichen Oberösterreich derart hinter, dass es hier die wenigste Kinderbetreuung im Vergleich zu allen anderen Bundesländern gibt.
- Die Folge ist: Frauen (können) weniger als Männer verdienen. Ihre Einkommen sind hier in Oberösterreich, bis in die Pension hinein, niedriger, ihre Armutsgefährdung zugleich höher.
- Zugleich greift die ÖVP/FPÖ-Landeskoalition in die Kassen der Städte und Gemeinden. In den Kommunen fehlt dieses Geld, um Projekte für Bürger:innen zu finanzieren – auch bei den wichtigen Aufgaben der Schulsanierungen, der Kinderbetreuung oder der Pflege.
- Die Unterstützung für Menschen in Not wurde von ÖVP/FPÖ gekürzt. Das vergrößert Armut und verursacht unterm Strich Folgekosten.“
Klare Verhältnisse. Ehrliches Miteinander.
„Da die faktische Bedeutung der Bundesländer wächst, die Personalisierung in der Politik zunimmt, und der Ruf nach einer transparenten und sauberen Verwaltung zu Recht lauter wird, müssen wir auch die Spielregeln in den Ländern und im Bund aktualisieren. Denn ein ehrliches Miteinander braucht klare Verhältnisse. Dabei ist die Stärkung der Demokratie auf Landesebene wichtig. Denn der Zustand der Demokratie in den Bundesländern betrifft jede Bürgerin, jeden Bürger unmittelbar in seiner Stadt oder seine Gemeinde. Ich will damit die Demokratie, die Transparenz und die Kontrolle gegenüber den Landeshauptleuten in den Bundesländern stärken“, so Lindner.
Eckpunkte der Lindner-Demokratie-Reform
- Landeshauptleute:
- demokratische Kontrolle der Landeshauptleutekonferenz
- Direktwahl der Landeshauptleute
- Verbesserung der Kontrolle durch den Landtag und den Bundesrat
- Landtage:
- Ausbau der Demokratie im Land durch Stärkung des Landtags
- zeitliche Trennung der Wahl von Landtag und Gemeinderat
- Aufwertung der Gesetzgebung und Zuständigkeit für grundlegende Verordnungen
- Transparenz und Mitbestimmung in der öffentlichen Wirtschaft
- Landesregierung und Verwaltung:
- Überwindung des Zwangsproporzes
- stärkere Bindung an Landtagsbeschlüsse
- Entpolitisierung und Verbesserung der Arbeitssituation der Landesverwaltung
- Demokratisierung und Transparenz auf Bezirksebene:
- demokratische Mitwirkung bei der Bestellung der Bezirkshauptleute
- Aufwertung der Gemeindeverbände
Lindner-Demokratie-Reform im Detail: 1. Die Landeshauptleute
Landeshauptleutekonferenz: Die Landeshauptleutekonferenz entspricht aktuell nicht den demokratischen Grundregeln. Anderswo haben solche Konferenzen ein formalisiertes Statut, wir haben keinen rechtlichen Rahmen. Bei uns unterliegen auch ihre Beschlüsse keinerlei Kontrolle, die LH-Konferenz ist niemandem verantwortlich. Eine Regelung ihrer Kontrolle in der Verfassung ist daher überfällig – ebenso wie die der Konferenzen von Landesräten mit Bundesminister:innen. Zu regeln wäre:
- die Festschreibung von Kontrollmöglichkeiten gegenüber der Landeshauptleutekonferenz
- Grenzen und Grundsätze ihrer Zuständigkeit, Wirkung ihrer Beschlüsse
- Transparenz ihrer Tagesordnungen und Beschlüsse
- eine Verantwortung gegenüber dem Parlament – insbesondere im Bundesrat, punktuell auch in den Landtagen
Direktwahl des Landeshauptmanns: Es gibt eine Tendenz zum Ausbau der Direktwahl von Spitzenfunktionär:innen der Verwaltung. Beim Bundespräsidenten hat man diese Entscheidung schon 1929 getroffen, bei den Bürgermeister:innen weithin in den letzten Jahren. Man soll das auch für die Landeshauptleute diskutieren. Daher regen wir an:
- Änderung des B-VG: Nominierung durch eine Partei, Direktwahl mit Stichwahl
- Anrechnung seines Mandats auf die Zusammensetzung der Landesregierung
Kontrolle der Landeshauptleute und Aufwertung des Bundesrats: Die Beschlüsse der Landeshauptleutekonferenz unterliegen keinerlei Kontrolle. Bei der de facto von ihr beschlossenen Impfpflicht haben wir erlebt, wie problematisch das ist. Auch die Tätigkeit des Landeshauptmanns in der mittelbaren Bundesverwaltung ist weitgehend kontrollfrei, denn das einzige Mittel wäre eine Weisung des zuständigen Ministers, die es aber aus politischen Gründen nicht gibt. Andererseits wird immer die Bedeutungslosigkeit des Bundesrates beklagt, weil er kaum eigene Kompetenzen hat. Forderungen hierbei sind:
- Fragerecht und Resolutionsrecht des Bundesrates zu Beschlüssen der LH-Konferenz
- Kontrollrechte des Bundesrats in Angelegenheiten der mittelbaren Bundesverwaltung über einzelne Landeshauptleute
- Interpellation einzelner Landeshauptleute, Ladung zu sie betreffenden Themen
- Fragestunden in den Landtagen vor und nach jeder LH-Konferenz
Lindner-Demokratie-Reform im Detail: 2. Die Landtage
Der Landtag ist die zentrale Institution der Demokratie im Land. Wie demokratisch Oberösterreich ist, zeigt sich daran, welche Rolle er in der realen Politik spielt. Diese scheint uns derzeit zu klein. Wir wollen sie ausbauen und den Abgeordneten bessere Möglichkeiten zur Vertretung ihrer Wähler:innen geben sowie das Parlament gegenüber der Regierung stärken. Die immer wieder festzustellende herablassende Behandlung des Landtags durch die Führung der Landesregierung ist zutiefst undemokratisch.
Die Gesetzgebungskompetenzen der Länder sind gering. Dementsprechend erhalten auch die Sitzungen, Debatten und Beschlüsse der Landtage kaum Aufmerksamkeit, sie werden in der Öffentlichkeit nicht als wichtige demokratische Institutionen wahrgenommen. Tatsächlich tagen sie relativ selten, weil sie ihre bescheidenen Aufgaben in ganz wenigen Sitzungen erledigen können. Die Reaktion auf diesen unbefriedigenden Zustand ist bisher, sich im Landtag mit aktuellen Stunden, Enqueten, Resolutionen – also mit Unverbindlichem – zu beschäftigen, und Kompetenzänderungen zu fordern, was aber angesichts der Tendenz, die Entscheidung immer höher hinauf bis zur EU verlagern, aussichtslos ist.
Unser Weg: Wir wollen den Landtag politisch stärken.
Die Landtagswahl soll nicht mehr mit den Gemeinderatswahlen gemeinsam durchgeführt werden, was man sinnvoll damit kombinieren soll, dass Landtagswahlen bundesweit einheitlich in der Mitte der Legislaturperiode des Nationalrats stattfinden. Die Landtage müssen weiters gegenüber der Landesregierung gestärkt werden – durch Beschluss des Budgets und des Finanzplans als Landesgesetz, durch das Recht, Verordnungen zur Raumplanung, Planung im Gesundheits- und Pflegewesen zu beschließen, und durch direkte Kontrollrechte über die landeseigenen Unternehmen. Sie sollen darüber hinaus echte Entscheidungsrechte in der Vollziehung von Bundesgesetzen erhalten (breite Verordnungsspielräume und Ausbau des Systems von Grundsatz- und Ausführungsgesetz) und die Entscheidungen des Landeshauptmanns in der mittelbaren Bundesverwaltung kontrollieren.
Sinnvoll und möglich sind auch klare Festlegungen, wer was fördert und dass nur einmal gefördert wird, in den Bereichen, in denen Bund und Länder parallel Geld ausschütten. Förderrichtlinien und Vergaben müssen vom Landtag kontrollierbar sein. Daher schlagen wir konkret vor:
- Zeitliche Trennung der Wahl von Landtag und Gemeinderat
- Mehr Demokratie durch die Landtagswahlen als „mid-term-election“
- Aufwertung der Gesetzgebungsrechte zum Landesbudgetrecht und bei der Ausführung von Bundesgesetzen
- Erlassung grundlegender Verordnungen zu Landes- und Bundesgesetzen
- Kontrolle des Handelns des Landeshauptmanns in der mittelbaren Bundesverwaltung
- Stärkere Mitbestimmung und mehr Transparenz im Personalwesen
- Kontrolle der Landesunternehmen durch Vorlage der Unternehmenskonzepte, Aufsichtsratsbestellungen und der politischen Eigentümer-Vorgaben
- Ausbau der Förderkontrolle: Genehmigung der Richtlinien im Landtag
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Landtagsabgeordneten, ihrer Anfrage- und Einsichtsrechte und ihrer Rolle in Ausschüssen
Lindner-Demokratie-Reform im Detail: 3. Die Landesregierung und die Verwaltung
Überwindung des rein formalen Proporzsystems: Der Zwang zu Allparteienregierungen entspricht nicht mehr den Anforderungen der Zeit und den politischen Entwicklungen, wenn er – wie derzeit in Oberösterreich – dazu führt, dass die kleineren Parteien mit irrelevanten Scheinzuständigkeiten abgespeist werden, aber aufgrund ihrer formalen Regierungsmitverantwortung keine echten Alternativen forcieren können. Es ist nicht demokratisch, dass eine Partei mit 37 % die absolute Mehrheit in der Regierung hat, über 80 % des Budgets verfügt und 100 % der Personalentscheidungen trifft. Da wäre es ehrlicher, auch in Oberösterreich zu einem klaren System von Regierung und Opposition zu wechseln.
Landesverwaltung ohne Parteipolitik: Auch in unserem Land hat sich ein Phänomen breit gemacht, das man bisher nur aus den Ministerien kannte: Die Einrichtung immer größerer politischer Büros beim Landeshauptmann und bei einigen Landesräten, die zunehmend in die Landesverwaltung „hineinregieren“.
Wir stellen fest, dass in großen Bereichen der Landesverwaltung aufgrund immer komplexer werdender Herausforderungen und Rechtsvorschriften die Arbeitsbelastung für die Bediensteten immer größer wird. Diesem Umstand wird aber in der Personalpolitik nicht Rechnung getragen. Neue Stellen werden nicht geschaffen, wo es im Interesse der Arbeit für die Bürger:innen notwendig wäre, sondern nur dort, wo sich Politiker:innen für sich zusätzliche Ressourcen schaffen wollen.
Hand in Hand damit geht seit Jahren der Verlust der Wertschätzung für die notwendige Arbeit der Landesbediensteten. Notwendig ist daher:
- Wahl und Abberufung der Landesregierung durch Mehrheitsbeschluss im Landtag
- bundesweites Statut für die Konferenzen von Landesräten mit den zuständigen Ministern
- Begrenzung der Zahl der Referent:innen in den politischen Büros, Verbot des Wechsels politischer Referent:innen in Leitungsfunktionen der Landesverwaltung
- Entwicklung der Personalpläne des Landes zu Gunsten eines besseren Serviceangebots an die Bevölkerung
- Wertschätzender Umgang der Politik mit dem Verwaltungspersonal
- Objektivierung der Stellenbesetzung
- Ausbildungsoffensive, moderne Arbeitsorganisation und attraktive Besoldung im öffentlichen Dienst des Landes
Lindner-Demokratie-Reform im Detail: 4. Demokratisierung und Transparenz auf Bezirksebene
Die Verfassung hat sich dazu verpflichtet, demokratisch gewählte Bezirksvertretungen zu schaffen. Dieses Programm ist aber seit 103 Jahren nicht umgesetzt. Es wäre längst an der Zeit, die Führung der Bezirksverwaltung demokratischer und transparenter zu machen.
Sollte die Schaffung von Bezirksvertretungen nicht realisierbar sein, bietet das Gemeinderecht einen Ansatz: Bezirksweite Gemeindeverbände können dazu genutzt werden, komplizierte Gemeindeangelegenheiten auf eine Ebene höher zu heben, wo eine bessere fachliche und juristische Expertise vorhanden ist und wo es auch weniger persönliche Bindungen der Entscheidungsorgane an Betroffene gibt.
Besonders dringend ist es, die Bestellung der Bezirkshauptleute aus der intransparenten, ungeregelten und unkontrollierten Willkür des Landeshauptmanns herauszunehmen und der Bevölkerung eine demokratische Mitwirkung dabei einzuräumen: eine verpflichtende Befassung eines demokratisch zusammengesetzten Organs ist notwendig. Daher:
- gewählte Bezirksvertretungen oder zumindest bezirksweite Gemeindeverbandsversammlungen mit beratenden Funktionen
- Anhörung und Abstimmung über designierte Bezirkshauptleute
- Volksbefragung, Volksbegehren und Volksabstimmung auch auf Bezirksebene
- bezirksweite Gemeindeverbände mit behördlichen Zuständigkeiten vor allem im Bauwesen und Raumplanung
- volle Umsetzung der Informationsfreiheit auch in den kleinen Gemeinden
- ein Ende der Aushungerung der Gemeinden durch den Finanzausgleich
- stärkere Einbeziehung der Bürger:innen auf kommunaler Ebene
- Aufhebung von Verordnungen des Gemeinderates nur durch die Landesregierung und nicht durch Verwaltungsbeamte
Wir wollen eine zukunftsgerichtete Diskussion anstoßen, Neues auf die politische Tagesordnung und Bewegung in die Demokratiedebatte bringen.