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Bürgernahes SP-Modell scheitert an schwarzgrünem Koalitionsveto

16. Januar 2015

Bürgernahes SP-Modell scheitert an schwarzgrünem Koalitionsveto

Am schwarzgrünen Koalitionsveto ist in der heutigen Sitzung des Verfassungsausschusses die SPÖ-Initiative für niedrige 6-Prozent-Grenzen für Bürgerbefragungen in Oberösterreich gescheitert. Die FPÖ hat die SPÖ-Initiative mitgetragen. „Das eigentliche Ziel des Bürgerrechtepakets war eine Vereinheitlichung in ganz Oberösterreich. Das von Grünen und ÖVP mit ihrer Mehrheit durchgesetzte Ergebnis wird nun ein Gesetz, das in fast jeder Gemeinde einen anderen Prozentsatz festlegt. Das zeugt nicht von Offenheit gegenüber der Bürgerbeteiligung, sondern vielmehr von Mutlosigkeit bei ÖVP und Grünen“, zeigt SPÖ-Klubvorsitzender Christian Makor auf. Das Basispaket der neuen Bürgerrechte mit den niedrigeren Hürden auf Landesebene wurde hingegen einstimmig beschlossen.

Die Neuregelung für Bürgerbefragungen umfasst eine Spannweite von 18 Prozent in Kleingemeinden unter 1.000 Wahlberechtigten, 15 Prozent in Gemeinden bis 10.000 Einwohnern und 9 Prozent in Gemeinden über 10.000 Einwohnern. Diese Regelung wird jedoch durch Mindestgrenzen (50) und Obergrenzen (150/900/1400) in den einzelnen Kategorien verkompliziert, was im Endeffekt einen individuellen Prozentsatz für fast jede einzelne Gemeinde bringt wie einige Beispiele zeigen:

  1. In Ried im Innkreis (8.460 Wahlberechtigten) wären eigentlich 1269 Unterschriften (=15%) nötig. Es greift jedoch die Obergrenze von 900, was einen Prozentsatz von 10,6 ergibt.
  2. Attnang-Puchheim mit 6.177 Wahlberechtigten würde auch 15 Prozent benötigen, was 927 Wahlberechtigten entspräche. Aber auch hier greift die Obergrenze von 900, was zu einem Prozentsatz von 14,6 führt.
  3. Ansfelden mit 10.936 Wahlberechtigten braucht laut Kategorie einen Prozentsatz von 9, was zu einem Unterschriftenerfordernis von 985 führt. Hier bleibt es dabei, weil es in keine Obergrenzen-Regelung fällt.
  4. In Rutzenham mit 211 Wahlberechtigten würde die 18 Prozent-Kategorie gelten, aber es greift die Mindestgrenze von 50, was im Effekt zu einem Prozentsatz von 23,7 führt.

Die SPÖ hat versucht diese komplizierten Einzelregelungen durch einheitliche Regelungen für alle Gemeinden – zuerst mit 4%, zuletzt mit 6% – zu ersetzen. Das haben ÖVP und Grüne abgelehnt. „Es ist bedauerlich, dass gerade beim Thema Bürgerrechte die Grünen bedingungslos hinter ihrem Koalitionspartner herlaufen und alles mittragen. So ist die Chance ein verständliches und bürgernahes System zustande zu bringen leider vorerst gescheitert“, stellt Klubvorsitzender Makor klar.

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