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Her mit den freien Seezugängen

22. Juni 2020

Her mit den freien Seezugängen

Der freie Seezugang ist als Staatszielbestimmung
im Oö. Landes-Verfassungsgesetz verankert

Artikel 15 Oö. L-VG

(1) Das Land Oberösterreich bekennt sich zur Heimatpflege durch das Bewahren landestypischer und regionaler Bräuche und Traditionen und zum Zugang der Allgemeinheit zu Wäldern, Bergen, Seen, Flüssen und anderen Naturschönheiten.

(2) Das Land Oberösterreich fördert die Hebung der Lebensqualität seiner Bürger. Es setzt und unterstützt deshalb Maßnahmen, die der Verbesserung des Wohnens und des Wohnumfelds dienen. Wesentliche Bedeutung kommt dabei der Sicherung der Nahversorgung und einer ökologisch orientierten Verkehrsentwicklung zu.

(3) Das Land Oberösterreich bekennt sich zur Ehrenamtlichkeit als einer der Grundlagen des gesellschaftlichen Zusammenhalts.

(4) Das Land Oberösterreich bekennt sich zum Sonntag und zu den staatlich anerkannten Feiertagen als Tagen der Arbeitsruhe. Es achtet die mit diesen Tagen verbundenen Traditionen.

(5) Das Land Oberösterreich achtet die Freizeit als Teil des Lebens und fördert ein umfassendes Freizeit- und Sportangebot für seine Bürger. Dabei sind auch die besonderen Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, der älteren Generation und der Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen.

„Alle Landtagsparteien haben am 11. April 2019 die oberösterreichische Landesverfassung um das Staatsziel des freien Seezugangs erweitert. Um dieses Ziel auch in der Praxis zu leben, muss es mit Handlungen erfüllt werden. Da geht es einerseits um die Nicht-Veräußerung von bestehenden öffentlichen Seegrundstücken und gleichzeitig um den Ankauf von privaten Grundstücken, um diese für die Allgemeinheit zugänglich zu machen“, zeigt SPÖ-Klubvorsitzender LAbg. Christian Makor den Stand der Diskussion im Oö. Landtag auf. Die jüngsten aktuellen Herausforderungen waren vor allem das Hotelprojekt in Weyregg und ein Grundstück am Langbathsee, das ein Privater zum Kauf angeboten hat.

„Privatisierung“ der Seezugänge weit fortgeschritten

Das Journalistennetzwerk Addendum hat quer durch Österreich prominente Seeufer vermessen und den Anteil der privaten Flächen mit den öffentliche zugänglichen Flächen in Beziehung gesetzt. Außerdem gibt es immer auch einen relevanten Teil der Uferlänge, die aus geografischen Gründen nicht zugänglich sind – am Traunsee nimmt etwa der Traunstein fast ein Drittel der Uferfläche ein.

Attersee: Der „privateste See“ Österreichs – nur vom Kärntner Wörthersee überboten

76% der Uferfläche sind laut Addendum in privater Hand, nur 13% sind öffentlich zugänglich, etwa 11% der Uferfläche sind aus geografischen Gründen nicht verfügbar.

Hallstättersee: Der Tourismusmagnet mit nur 16% öffentlicher Uferfläche

36% der Uferfläche sind in privater Hand und daher unzugänglich, mit 48% der Uferfläche ist aber ein noch größerer Teil aus natürlichen Gründen unwegbar und somit auch für die Öffentlichkeit nicht verfügbar. Bloß 16% der Seeuferfläche zählen zur öffentlichen Fläche.

Mondsee: Besonders geringe öffentliche Uferfläche mit nur 8%

54% der Uferfläche sind in Privatbesitz, wie übrigens auch der See selbst. Der Mondsee ist Privateigentum von Nicoletta Waechter. 8% der Uferflächen sind öffentlich zugänglich, 38% unwegbare Uferflächen sind der Natur vorbehalten.

Traunsee: Verhältnis von 43% private zu 18% öffentliche Uferflächen

Der Traunstein und das Steilufer entlang der Bundesstraße im Osten nehmen laut den Vermessungen von Addendum 39% der Uferflächen ein. 18% der Uferflächen sind für die Öffentlichkeit zugänglich, während ein mehr als doppelt so großer Anteil von 43% in privater Hand ist.

Wolfgangsee: Naturschutzgebiet nimmt nur ein Drittel des Seeufers ein

Mit 51% sind mehr als die Hälfte der Uferlänge des Wolfgangsees in privater Hand. Weitere 34% sind naturbelassene und unzugängliche Seeufer. Bloß 16% der Uferfläche stehen für die Öffentlichkeit zur Verfügung. (Daten von Addendum gerundet.)

Die Gründe für den hohen Privatanteil an den Uferflächen der Seen sind verschieden. Beim Attersee liegt es vor allem am hohen Anteil an Zweitwohnsitzen. Am Mondsee nehmen private Campingplätze relativ viel Uferfläche ein. „Wenn ein öffentliches Seeufer einmal verkauft ist, besteht kaum mehr eine Chance diese falsche Entscheidung rückgängig zu machen. Auch die Möglichkeiten zum Rückkauf sind beschränkt, nur selten sind Flächen überhaupt verfügbar und die Preisvorstellungen sind horrend“, lehnt Makor Verkäufe der verbleibenden öffentlichen Flächen entschieden ab.

Staatszielbestimmung allein ist zu wenig: Mehr Budget für freie Seeufer

„Die Landesverfassung ist das wohl wichtigste Gesetz in Oberösterreich. Sie bildet den Rahmen für die Landesgesetzgebung und verpflichtet damit die Politik in Oberösterreich, sich an ihr zu orientieren. Allerdings spielt sie bei den viel umfassenderen Kompetenzen des Bundes nur eine untergeordnete Rolle. Deswegen braucht es zu einem ernsthaften Bekenntnis des Landes Oberösterreich zu freien Seezugängen auch ein Budget in ernsthafter Höhe, um sich diesem Ziel anzunähern“, bringt es Klubvorsitzender Makor auf den Punkt. Außerdem werden auch die Landesgesetze – wie etwa das seit längerem am Verhandlungstisch liegende Raumordnungsgesetz – daran zu messen sein, ob sie weiteren Privatisierungsschritten Einhalt gebieten und Rückkäufe durch die öffentliche Hand begünstigen. Konkret tritt Makor für einen Budgetposten in Höhe von 10 Millionen Euro jährlich im Oö. Landesbudget ein, der für zusätzliche und attraktive öffentlichen Seezugänge eingesetzt werden soll. „Damit sollen bestehende öffentliche Badeplätze attraktiviert werden. Außerdem besteht mit diesem Budget die Möglichkeit auch private Grundstücke anzukaufen und für die Öffentlichkeit wieder zugänglich zu machen“, macht Makor Druck.

NR-Abg. Michael Seemayer hat nachgefragt: Seeuferzugänge – ein Privileg der Reichen?

In Österreich werden die öffentlichen See(ufer)zugänge immer weniger. Die Erholung an unseren Seen steht zu großen Teilen lediglich einer privilegierten und vermögenden Elite zu. Die betroffene Bevölkerung wehrt sich dagegen, ohne Erfolg. Obwohl bei der Verwaltung der öffentlichen Seen – insbesondere der freien See(ufer)zugänge – die öffentlichen Interessen in besonderer Weise zu berücksichtigen sind, ist dies in der tatsächlichen Verwaltungspraxis kein Kriterium.

Wie wichtig ausreichend Seeuferzugänge für die breite Öffentlichkeit sind, wird sich spätestens mit den Abstandsbeschränkungen des heurigen Sommers zeigen.

Österreichische Bundesforste:

§ 4 Abs 5 Bundesforstegesetz legt fest, dass für die gesetzmäßige Verwaltung der Seeuferflächen durch die Österreichische Bundesforste-AG besonders auf die freien See- bzw. Seeuferzugänge und die Erholung der Bevölkerung Bedacht zu nehmen ist.

Entgegen dieser Voraussetzungen ist es der österreichischen Bundesforste-AG möglich, Projekte durchzuführen, die den gebotenen Zielen diametral entgegenlaufen, Seeuferflächen der Öffentlichkeit entziehen und Seeuferzugänge einschränken. Diese Vorgehensweise muss – besonders in Zeiten wie diesen – gesetzlich unterbunden werden. Es dürfen keine Bauprojekte mehr verwirklicht werden, die de facto die Seeuferzugänge für die Öffentlichkeit einschränken!

Beispiel Bundesforstebad Weyregg:

Für eine in Weyregg erbaute Luxusimmobile wurde der öffentliche Seeuferzugang um 14 m verkleinert. Es war der Teil, den Kinder gern nutzten, da das Wasser dort seicht ist. Um der Verkleinerung des öffentlichen Seezugangs in Weyregg entgegenzutreten, wurde bereits eine parlamentarische Petition mit dem Titel: „Vollständiger Erhalt der letzten öffentliche Zugänge zum Attersee“ von allen Parlamentsparteien mit Ausnahme der ÖVP eingebracht.

Nationalratsabgeordneter Michael Seemayer hat sich diesem Thema besonders angenommen und dazu unter anderem an das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus eine umfangreiche Parlamentarische Anfrage gestellt. Auch in den parlamentarischen Ausschüssen sowie direkt im Plenum wurde die zuständige Ministerin von Michael Seemayer mit der Thematik konfrontiert. Insbesondere, dass ein Teil des Seezugangs im Weyregger Bundesforstebad viele Jahre aufgrund von Baumängeln gesperrt war, jetzt aber für die private Nutzung der MieterInnen der Luxusapartments saniert wurde, ärgert ihn: „Was demnach für die Öffentlichkeit zu teuer war, konnte man sich für die betuchten MieterInnen locker leisten. Da entsteht der Eindruck, dass sich der wohlhabendste Teil der Bevölkerung die erste Reihe fußfrei für ihren eigenen, privaten Seezugang sichert, während der Rest in die zweite Reihe gedrängt wird.“

SJ-OÖ-Vorsitzende Nina Andree:
Platz da! Her mit dem freien Seezugang!

Unter diesem Slogan startet die Sozialistische Jugend (SJ) mit 26. Juni ihre Kampagne für mehr freie Seezugänge. „Österreichs Seen sind wunderschön und finden sich an allen Ecken und Enden des Landes. Leider sind viele von ihnen für die Bevölkerung kaum zugänglich, weil zu viele Seegrundstücke in privatem Besitz sind. Dafür, dass Reiche eine Villa mit privatem Seezugang als Zweitwohnsitz haben, können die Menschen vor Ort die Seen nicht genießen“, so Nina Andree, Landesvorsitzende der Sozialistischen Jugend Oberösterreich.

Seeufer öffnen!

„Es kann nicht sein, dass eine kleine vermögende Elite die Mehrheit der Menschen aus Österreichs Seen aussperrt. Wir fordern eine Öffnung der Seeufer! Im Sommer im See zu baden darf kein Privileg der Reichen sein!“, fordert Andree.

Freien Seezugang in die Bundesverfassung!

Österreichs Seen sind Naturschätze des Landes und alle Menschen sollten sie genießen können. Der freie Seezugang soll auch in der Verfassung festgeschrieben sein. Damit alle ein Recht auf See haben!

Mehr Platz zum Chillen!

Sei es am See oder im Park: Österreich braucht mehr Räume, an denen junge Menschen die Natur genießen, Sport machen und sich erholen können. Die Sozialistische Jugend fordert daher mehr öffentlich zugängliche und kostenfreie Plätze!

„Mehr Platz zum Chillen, statt zig Privatvillen. Wir alle haben ein Recht die Natur zu genießen, egal wieviel Geld wir im Börserl haben. Gerade jetzt, wo Urlaub in Österreich empfohlen wird und viele ihren Job verloren haben oder weniger Geld zur Verfügung haben, zeigt sich einmal mehr, wie wichtig freie, kostenlose Seezugänge sind“, so Andree abschließend.

Die Sozialistische Jugend ist davon überzeugt, dass hier Lösungen gebraucht werden, die die derzeitige schlechte Situation verbessern. Die SJ denkt sowohl über Vorkaufsrechte und Verkaufsverbote für Gemeinden und Länder nach, sowie ein Handeln für das „allgemeine Beste“, das auch das Zurückholen von privatem Eigentum in die öffentliche Hand nicht ausschließt. Ebenso könnte man eine Einschränkung des Eigentumsrechtes andenken, das dazu führen würde, dass private Seezugänge für alle zugänglich gemacht werden. „Wir brauchen Lösungen, die der Allgemeinheit nutzen. Es braucht gute, rasche Lösungen, die mehr freie, kostenlose Seezugänge schaffen. Es geht darum die Natur und die Allgemeinheit zu schützen, nicht die wenigen Reichen“, so Andree.

SJ hat Petition für freie Seeufer gestartet

Die Sozialistische Jugend hat deshalb eine Petition gestartet. Diese kann man unter www.sj-ooe.at unterzeichnen. Die Petition geht am Montag, den 22. Juni 2020, online. Die Sozialistische Jugend freut sich über zahlreiche Unterschriften. „Platz da! Kämpfe auch du für den freien Seezugang. Unterschreibe unsere Petition auf www.sj-ooe.at “, betont Andree abschließend.

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